Ein Energieausweis beschreibt den energetischen Zustand eines Gebäudes. Zudem bietet er die Möglichkeit, die zu erwartenden Energiekosten abzuschätzen und mit anderen Gebäuden zu vergleichen.

Rechtlich geregelt sind hier zwei Ausweisarten möglich, der Energie-Bedarfsausweis und der Energie-Verbrauchsausweis.

Die Gültigkeit eines Energieausweises beträgt jeweils 10 Jahre.

Energiebedarfsausweis

Als Grundlage des Energiebedarfsausweises dient der unter Normbedingungen und mit Pauschalwerten errechnete Energiebedarf des Gebäudes mit ausführlicher Betrachtung der energetischen Gebäudehülle und Anlagentechnik. Mit Erstellung des Energiebedarfsausweises werden im Bestand auch sinnvolle Sanierungsmaßnahmen benannt, welche jedoch nicht verpflichtend umzusetzen sind.

Da die Normbedingungen und Pauschalwerte für alle Gebäude gleich sind, dient der Energiebedarfsausweis als Möglichkeit zum Vergleich der Gebäudequalität mit anderen Bauten. Der Energiebedarfsausweis ist kein Maß für den tatsächlichen Energieverbrauch innerhalb der individuellen Gebäudenutzung.

Energieverbrauchsausweis

Als Grundlage des Energieverbrauchsausweis dienen lediglich die Energieverbräuche eines Zeitraumes von drei zusammenhängen Jahren.

Da die die Bewertung hier anhand von Verbrauchsdaten der aktuellen Nutzung erfolgt, hat der Energieverbrauchsausweis auch lediglich eine Aussagekraft über die aktuelle Nutzung des Gebäudes. Der energetische Zustand von Gebäude und Anlagentechnik kann daraus nicht abgeleitet werden. Auch hat ein Energieverbrauchsausweis keine Aussagekraft über den tatsächlichen Energieverbrauch bei einer sich ändernden Nutzung des Gebäudes, z.B. durch Verkauf oder Vermietung. Abweichungen von bis zu 30% sind die Regel.

Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis

Für den Verkauf oder die Vermietung einer Immobilie genügt rechtlich meist ein Energieverbrauchsausweis.

Für eine bessere Vergleichbarkeit und Qualität des Energieausweises, ist jedoch der Bedarfsausweis eindeutig zu empfehlen.

Bei den Verbrauchsdaten des Energieverbrauchsausweis muss die jüngste Abrechnungsperiode eingeschlossen sein und darf zum Zeitpunkt der Ausweiserstellung nicht länger als 18 Monate zurückliegen.

Zudem muss der Gebäudebestand das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von vom 11. August 1977 erfüllen, entweder bereits innerhalb des Neubaus oder im Rahmen einer Sanierung.

Können diese Kriterien nicht erfüllt werden, muss ein Energiebedarfsausweis ausgestellt werden.

Bei Neubauten oder nach einer energetischen Sanierung im Bestand, muss ein Energiebedarfsausweis ausgestellt werden.

Kosten für den Energieausweis

Die Energiebedarfsberechnung begründet zwar einerseits die höheren Kosten des Energieausweises je nach Aufwand im Bereich von ca. 300 bis 600€ je nach Komplexität des Gebäudes und der Qualität der Bestandsunterlagen, sorgt jedoch andererseits für eine höhere Aussagekraft des Ausweises.

Für den einfacheren Energieverbrauchsausweis sind Kosten von ca. 100 bis 200 € zu erwarten, je nach Qualität der vorliegenden Unterlagen.

Die Ausstellung eines Energieausweises erfolgt von meiner Seite generell nur nach sorgfältiger Prüfung der vorhandenen Unterlagen, wie Verbrauchsdaten oder Bestandspläne. Alle Grundlagen des Energieausweises müssen mit ausreichender Detailtiefe vorliegen, um einen fundierten Energieausweis erstellen zu können.

Auch bei Energieausweisen hat Qualität ihren Preis!