Was ist eine Energieberatung?

Die Energieberatung dient unter anderem der Beratung und Fachplanung zu einer energieoptimierten Ausführung der Gebäudehülle und Einsatz energieeffizienter Anlagentechnik. Zusätzlich werden durch Planung und Ausführung einer luftdichten und an Wärmebrücken minimierten Bauweise, die Gefahren von zukünftigen Bauschäden reduziert.

In Bestandsgebäuden dient die Energieberatung zusätzlich der Analyse von Stärken und Schwächen der vorhandenen Gebäudesubstanz und Anlagentechnik, sowie der Bewertung von Potentialen und Hemmnissen einer energetischen Sanierung.

Durch staatliche Förderung wird das Ziel verfolgt, durch Aufklärung der Eigentümer die Umsetzung von Energiesparmaßnahmen in Neubau sowie im Zuge der üblichen Instandhaltung und Instandsetzung von Bestandsgebäuden umzusetzen.

Durch meine Arbeit als Energieberater für die Verbraucherzentrale mache ich immer wieder Bekanntschaft mit unterschiedlichsten Problemstellungen und den jeweils erforderlichen Ausarbeitungen von individuellen Lösungsansätzen Dadurch verfüge ich über einen sehr großen Erfahrungsschatz, nicht nur zu den alltäglichen Fragen

Energieberatungen dienen der Aufklärung und sollen über Energieeinsparmöglichkeiten informieren. Darüber hinaus bietet eine energetische Sanierung eine Steigerung des Wohnkomforts und des Werts der Immobilie.

Ich biete Ihnen eine kompetente und vor allem unabhängige Energieberatung. Das Augenmerk liegt vor allem in der Aufklärung über Energieeinsparmöglichkeiten, sowie der Einspatung von Energie mit gleichzeitiger Steigerung des Wohnkomforts.

Kurzberatung

Im Rahmen der Kurzberatung besuche ich Sie als Energieberater und bespreche bei einer Besichtigung Ihrer Bausubstanz die naheliegenden Maßnahmen um den Energieverbrauch zu senken. Dabei steht das Verbraucherverhalten und einfach durchzuführende und kosteneffektive Sanierungsmaßnahmen sowie der Einsatz von erneuerbaren Energien im Mittelpunkt. Im Anschluss erhalten Sie alles zusammengefasst in einem kurzen Bericht.

Energieberatung zu Neubau und Sanierung mit Fördermitteln

Für Neubau oder Sanierung von Gebäuden sind gesetzliche Mindestanforderungen vorgeschrieben, welche verpflichtend einzuhalten sind. Sollen staatliche Fördermittel in Anspruch genommen werden, müssen in der Regel gegenüber den gesetzlichen Mindestanforderungen nochmals erhöhte Anforderungen eingehalten werden.

Im Gebäudeenergiegesetz sind die Methoden für die Bilanzierung des Energiebedarfs von Gebäuden, sowie die für Neubau und Sanierung einzuhaltenden Mindestanforderungen festgesetzt.

Als Grundlage für die Bilanzierung des Energiebedarfs von Gebäuden wird ein individuelles fiktives Referenzgebäude gebildet, welches die gleiche Kubatur des betrachteten Gebäudes besitzt. Die einzelnen Bauteileigenschaften und die Anlagentechnik wird jedoch aus dem im GEG definierten Referenzhaus übernommen.

Für Neubauten oder um fangreiche Sanierungen gilt als einzuhaltende Hauptanforderung der Jahres-Primärenergiebedarf QP für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung. Als Nebenanforderung gilt der spezifische Transmissionswärmeverlust H‘T, welcher die Wärmedurchlässigkeit der gesamten Gebäudehülle darstellt. Beide Werte dürfen die des Referenzgebäudes nicht überschreiten. Diese Art der Bilanzierung räumt einen gewissen Handlungsspielraum ein, denn dadurch besteht kein fixer Baustandard oder einzuhaltende Mindestanforderungen an einzelne Bauteile oder die Anlagentechnik. Stattdessen werden die Eigenschaften von Bauteilen und Anlagentechnik über das gesamte Gebäude zu einem Anforderungsniveau aufsummiert, welches einzuhalten ist.

Bei Sanierungen von einzelnen Bauteilen (Dach, Fassade, Fenster, Türen) im Gebäudebestand müssen mindestens die im GEG geforderten U-Werte für die veränderten Bauteile eingehalten werden. Alternativ kann als Nachweis zum Einhalten der Anforderungen auch, wie oben für den Neubau beschrieben, der Jahres-Primärenergiebedarf und der spezifische Transmissionswärmeverlust zum berechnet werden. Allerdings bestehen für eine Sanierung niedrigere Anforderungen wie für einen Neubau.

Weitere untergeordnete Anforderungen für den Neubau oder die sanierten Bauteile sind:

  • Einhaltung des winterlichen Wärmeschutzes
  • Einhaltung des sommerlichen Wärmeschutzes
  • dauerhaft Luftundurchlässigkeit der Gebäudehülle
    zur Minimierung von Energieverlusten und des Risikos von Bauschäden durch konvektive Durchströmung von Bauteilen
  • Sicherstellung des Mindestluftwechsels
    zum Feuchteschutzes (Schimmel) und ausreichender Frischluftversorgung
  • Minimierung von Wärmebrücken
    zur Reduzierung von Energieverlusten und Risiken von Bauschäden (Schimmel)
  • Nachweis der Luftdichtigkeit beim Einsatz einer kontrollierten Wohnraumlüftung (Lüftungsanlage)

Staatliche Förderungen für Effizienzhäuser
Planung, Antragstellung, Baubegleitung, Nachweise

Sollen für einen Neubau oder eine Sanierung zu sogenannten Effizienzhäusern Fördermittel (KfW oder BEG) in Anspruch genommen werden, sind die gesetzlichen Vorgaben mit höheren Mindestanforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf und den spezifischen Transmissionswärmeverlust. Die Anforderungen steigen jeweils mit dem angestrebten Effizienzhausniveau.

Die Aufgabe eines Energieberaters ist dabei die planerische Umsetzung der Vorgaben aus den Förderprogrammen, sowie die Stellung des Fördermittelantrages, die dokumentierte Überprüfung der Umsetzung der Anforderungen in der Baubegleitung und der abschließende dokumentierte Nachweis der konformen Umsetzung. Der Nachweis stellt die Grundlage zur Auszahlung der Fördermittel dar.

Zu meiner Leistung gehört bei Effizienzhäusern immer die Ausarbeitung eines energetischen Konzeptes, gemeinsam mit den Bauherren. In diesem Konzept werden die Grundlagen ermittelt und die Ziele (u.a. das angestrebte Effizienzhausniveau) definiert, sowie selbstverständlich alle weiteren Schritte festgelegt, welche erforderlich sind um die definierten Ziele und die Förderfähigkeit des Vorhabens zu erreichen.

Zum Abschluss der Grundlagenermittlung erfolgt von meiner Seite auch immer eine Gesamtbetrachtung aller Maßnahmen des Vorhabens hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit.
Ziel ist hier, das für Sie und Ihre Bedürfnisse und Möglichkeiten ideale Effizienzhausniveau zu definieren.

Für eine energetische Sanierung ist dabei immer eine sogenannte BAFA-Vor-Ort Beratung zu empfehlen, gerade falls noch Unklarheiten zur Umsetzung bestehen.
Im Rahmen der BAFA-Vor-Ort-Beratung wird die oben genannte Grundlagenermittlung und Gesamtbetrachtung aller Maßnahmen durchgeführt.

Folgende Neuerung gibt es bei Stellung des Förderantrages ab Juli 2021: Wird bei der Sanierung dann das im iSFP angestrebte Effizienzhausniveau oder ein besseres Effizienzhausniveau erreicht, kann bei der Förderung der Sanierung der iSFP-Bonus in Anspruch genommen werden. Der iSFP-Bonus bedeutet eine Erhöhung des Zuschusses für die Sanierung zum Effizienzhaus von zusätzlichen 5%

Die Vor-Ort Beratung mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) wird mit einem staatlichen Zuschuss von 80% durch das BAFA gefördert. Die für Sie verbleibenden Kosten liegen dabei in der Regeln unter 300 €
Über die Zulassung für eine durch das BAFA geförderte Durchführung der Beratung verfüge ich. Sprechen Sie mich direkt für eine Terminvereinbarung an.

Vor-Ort Beratung (BAFA)

Bei der BAFA-Vor-Ort Beratung wird der Bestand aufgenommen und ein Konzept zur anstehenden energetischen Sanierung von Gebäudehülle und Anlagentechnik erstellt, mit dem Ziel der Sanierung zu einem Effizienzhaus. Abschließend erhalten Sie einen sogenannten individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP). Hier wird auch gemeinsam das erreichbare Effizienzhausniveau abgestimmt, mit Aufstellung einer Kostenschätzung und den möglichen Fördermitteln, sodass Sie für die Sanierung eine fundierte Entscheidungsgrundlage haben.

Die Vor-Ort Beratung mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) wird mit einem staatlichen Zuschuss von 80% durch das BAFA gefördert.

Folgende Neuerung gibt es bei Stellung des Förderantrages ab Juli 2021: Wird bei der Sanierung dann das im iSFP angestrebte Effizienzhausniveau oder ein besseres Effizienzhausniveau erreicht, kann bei der Förderung der Sanierung der iSFP-Bonus in Anspruch genommen werden. Der iSFP-Bonus bedeutet eine Erhöhung des Zuschusses für die Sanierung zum Effizienzhaus von zusätzlichen 5%